Hochzeit – Was ändert sich finanziell?

Hochzeit Finanzfragen

Sie haben gerade geheiratet oder stehen kurz davor: Glückwunsch! Es ist nun an der Zeit, über einige Finanzfragen nachzudenken. Diese betreff en möglicherweise Ihre Konten (falls Sie ein gemeinsames Konto einrichten möchten), Ihre Steuerklasse, den Bausparer und Ihre Versicherungen. Hier ein kurzer Überblick:

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag, den vielleicht nur eine/r von Ihnen beiden abgeschlossen hat, gibt es in der Ansparphase Zinserträge. Diese wiederum unterliegen der Abgeltungssteuer. Sie haben aber einen Steuerfreibetrag bis 801 Euro pro Person oder 1.602 Euro für ein Ehepaar, der auch nicht so schnell überschritten wird. Auf die Zinserträge über diesem Betrag zahlen Sie die Kapitalertragssteuer von 25 % + Soli (noch bis Ende 2020) + Kirchensteuer (wenn Sie diese zahlen). Je nach Ihrem Kirchensteuersatz beträgt die Steuer mit Soli zwischen 26,37 und 27,99 %, ab Ende 2021 wird es durch die Abschaff ung des Solidaritätszuschlages etwas weniger. Ihren Freistellungsauftrag, den Sie einst für den Bausparvertrag unterschrieben haben, müssen Sie nun nach der Hochzeit neu beantragen, weil er mit der Änderung des Familienstandes ungültig wird. Wenn aber Ihre Partnerin / Ihr Partner nirgendwo so einen Freistellungsauftrag erteilt hat, können Sie den Bausparer künftig als Ehepaar fortführen und profi tieren dann von der doppelt so hohen Freistellungsgrenze (1.602 Euro).

Versicherungen

Hier sind vor allem die Hausrat un die Haftpflicht wichtig. Doch auch bei anderen Versicherungen können Sie künftig als Ehepaar Geld sparen. Bei der Haftpflicht ist die Privathaftpflichtversicherung gemeint, die es als Single- und Familientarif gibt. Der Familientarif ist deutlich günstiger, er sichert auch Ihre Kinder ab – und zwar Ihre leiblichen, aber auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

 

Die Absicherung der Haftpflicht für die Kinder gilt bis zu deren Erstausbildung. Mit der Eheschließung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht für Ihre Haftpflicht. Sollten Sie beide eine solche Police als Single abgeschlossen haben, können Sie die jüngere Police in eine Familienversicherung umwandeln.
Der Inhaber der Police weist dabei gegenüber der Versicherungsgesellschaft die Eheschließung nach. Den Hausrat können und werden Sie künftig ebenfalls gemeinsam versichern, wenn Sie einen gemeinsamen Hausstand gründen. Sie benötigen schließlich keine Doppelversicherung, sondern eine Police, die den Hausrat in Ihrer neuen gemeinsamen Wohnung samt Inventar abdeckt. Wiederum können Sie eine von beiden Policen behalten und in eine günstige gemeinsame Police umwandeln. Sie müssen allerdings den genauen Wert ihres gegenwärtigen gemeinsamen Besitzes richtig taxieren, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind. Sollten Sie beide ein Auto fahren, könnten Sie auch Ihre Autoversicherungen künftig bei einem einzigen Anbieter abschließen. Dafür gibt es fast immer einen Rabatt. Ähnliche Möglichkeiten gibt es bei der Rechtsschutz- und der Auslandsreisekrankenversicherung.

 

Autor: Nader Tanha

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